Richtlinie zum Schutz von Offenlegungen 2024

Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowing) für Modeligo Nationalschule gemäß dem Protected Disclosures Act.

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Modeligo Nationalschule Richtlinie zum Schutz von Offenlegungen

Was ist eine geschützte Offenlegung?

„Eine geschützte Offenlegung bedeutet die Offenlegung relevanter Informationen, die nach vernünftiger Überzeugung des Arbeitnehmers darauf hindeuten, dass ein oder mehrere relevante Verfehlungen vorliegen, und die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Beschäftigung bekannt geworden sind.“

Bei der Abgabe einer Offenlegung muss der Arbeitnehmer vernünftigerweise davon ausgehen, dass die offengelegten Informationen im Wesentlichen der Wahrheit entsprechen. Kein Arbeitnehmer wird allein deshalb bestraft, weil er einen Fehler gemacht hat, solange der Arbeitnehmer einen begründeten Verdacht hatte, dass die offengelegten Informationen ein Fehlverhalten aufzeigen oder darauf hindeuten.

Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower-Gesetz) 2014

Das oben genannte Gesetz trat am 16. Juli 2014 in Kraft. Schulen sind verpflichtet, eine Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern einzuführen, die den Anforderungen des Gesetzes entspricht. Die Schulvorstand von Modeligo Nationalschule nimmt das Thema Fehlverhalten ernst und hat deshalb diese Richtlinie entworfen.

Was sind relevante Vergehen?

Zu den relevanten Vergehen gehören unter anderem die folgenden:

– Begehung einer Straftat.

– Nichteinhaltung einer rechtlichen Verpflichtung.

– Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit einer Person.

– Missbrauch öffentlicher Gelder.

Die betreffenden Vergehen können bereits stattgefunden haben, gerade stattfinden oder wahrscheinlich stattfinden werden.

Wer ist ein Arbeiter?

Im Hinblick auf eine Schule gelten folgende Personen als Beschäftigte:

  • Alle aktuellen und ehemaligen Angestellten (einschließlich Festangestellte, Zeitarbeiter, befristet Beschäftigte, Aushilfskräfte und Vertretungskräfte);

Auftragnehmer und Berater, die mit der Ausführung von Arbeiten oder Dienstleistungen für die Schule beauftragt sind;

Leiharbeiter;

Teilnehmer von Praktika im Rahmen eines Ausbildungskurses sowie Auszubildende der Schule.

Wem gegenüber geben Sie die Informationen weiter?

Die überwiegende Mehrheit der Meldungen sollte mündlich oder schriftlich an die Schule Schulleiter oder an den Vorsitzenden des Schulvorstand (BOM) erfolgen. Wo dies unangebracht oder unmöglich ist, wird eine Liste von „vorgeschriebenen Personen“ bereitgestellt. Im Hinblick auf Schulen ist die zuständige Person der Generalsekretär des Ministeriums für Bildung und Kompetenzen (DES).

Welcher Schutz steht Offenlegenden zur Verfügung?

Zu den Schutzmaßnahmen gehören:

  • Kündigungsschutz.

Bis zu fünf Jahre Abfindung bei ungerechtfertigter Kündigung.

Schutz der Identität (vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen).

Schutz vor Benachteiligung durch die Schule.

Was ist die beste Vorgehensweise?

Wenn Sie als Mitarbeiter einen begründeten Verdacht auf ein Fehlverhalten in der Schule haben, sollten Sie dies der Schulleiter melden. Sollte dies nicht angemessen oder möglich sein, melden Sie dies bitte dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Beschwerden am Arbeitsplatz sollten auf dem üblichen Weg gemeldet werden und fallen nicht unter diese Richtlinie. Es sei darauf hingewiesen, dass interne Meldungen zwar erwünscht sind, Sie aber auch die Möglichkeit haben, Bedenken außerhalb des Schulnetzwerks Schulvorstand zu äußern und sich an den Generalsekretär des DES zu wenden.

Vertraulichkeit

Modeligo Nationalschule verpflichtet sich, die Identität des Mitarbeiters, der eine geschützte Meldung abgibt, zu schützen und sicherzustellen, dass geschützte Meldungen vertraulich behandelt werden. Es gibt jedoch Umstände, wie im Gesetz von 2014 dargelegt, unter denen die Vertraulichkeit nicht gewahrt werden kann – beispielsweise wenn der Offenlegende klarstellt, dass er keine Einwände gegen die Offenlegung seiner Identität hat und/oder die Identität des Offenlegenden für die Untersuchung des angesprochenen Sachverhalts von entscheidender Bedeutung ist. Sollte entschieden werden, dass die Vertraulichkeit im Rahmen einer Untersuchung nicht gewahrt werden kann, wird die Schule den Hinweisgeber im Voraus darüber informieren, dass seine/ihre Identität offengelegt wird.


Diese Richtlinie wurde am 21. März 2024 von der Schulvorstand ratifiziert.

Vorsitzender des Kirchenvorstands: Pater M. Keogh